Meister im Zimmerer-Handwerk

Für Schüler/-innen der Fachschule Rosenheim bietet das Bildungszentrum Rosenheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern einen Zimmermeisterlehrgang an. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Belegung der Fachrichtung Bautechnik.

Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zimmerer-Handwerk umfasst folgende selbstständige Prüfungsteile:

  1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
  2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
  3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
  4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

Ablauf:

  • Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Rosenheim - Bautechnik - wird als Teil II anerkannt.
  • In zusätzlichen Kursen kann während der Ausbildungszeit der Teil I und der Teil IV der Meisterprüfung erworben werden.
  • Teil III der Meisterprüfung wird während der Fachschulzeit und teilweise nach den Abschlussprüfungen absolviert.
  • Die Zusatzausbildung endet mit der Fachschulzeit.
  • Das Zusatzangebot ist kostenpflichtig.

 

Berechtigungen nach bestandener Prüfung:

  • Führen eines Meisterbetriebs mit Lehrlingsausbildung
  • Kleine Bauvorlage gemäß Länderbauverordnung

Bei einer zu hohen Bewerberzahl können aus organisatorischen Gründen evtl. nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.