Anmeldung

Auskünfte über die Bewerbungsmodalitäten und die Ausbildung an der Fachschule Rosenheim erhalten Sie im Sekretariat.

Für weitergehende Informationen können Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Studienberater und stellvertretenden Schulleiter Josef Oberniedermaier vereinbaren.

Für die Bewerbung an der Fachschule Rosenheim sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Berufliche Tätigkeit in diesem Bereich von mindestens einem Jahr
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

 

Zusätzlich:

Für die Fachrichtung "Holztechnik":

  • Abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Holztechnik

Für die Fachrichtung “Bautechnik”:

  • Abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Bautechnik
  • Schreiner/-innen bzw. Tischler/-innen können zugelassen werden, wenn sie durch ihre spezielle Ausbildung und berufliche Tätigkeit eine einschlägige berufliche Vorbildung mitbringen. Dies muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden.

NEU: 

Anpassung der Aufnahmebedingungen im Rahmen des unten genannten Schulversuchs
(gültig ab 01.08.2025)

Die Fachschule Rosenheim beteiligt sich am Schulversuch "Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung an Fachschulen"

Im Rahmen des oben genannten Schulversuchs ist es unter den folgenden Bedingungen möglich, ohne einjährige Berufspraxis die Fachschule zu besuchen. Folgende Varianten sind möglich:

Variante 1 - "12 Wochen":

  • Sie können bis zu 12 Wochen der einschlägigen beruflichen Tätigkeit während der Fachschulzeit ableisten. Sie müssen bei der Anmeldung schriftlich mitteilen, dass dass sie die jeweils fehlenden Zeiten von höchstens 12 Wochen der geforderten einschlägigen beruflichen Tätigkeit während der Fachschulzeit einbringen. Die erforderliche einschlägige berufliche Vorbildung von mindestens einem Jahr muss zwingend vor der Zulassung zur Abschlussprüfung vollständig abgeleistet und im Zeitpunkt der Zulassung zur Abschlussprüfung im Originaloder in beglaubigter Abschrift nachgewiesen werden.

Variante 2 - "Unterbrechung der Fachschulzeit":

  • Das Schulverhältnis wird in für die Absolvierung der einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem ersten Schuljahr unterbrochen und mit der Aufnahme in das zweite Schuljahr der fachschulischen Ausbildung fortgesetzt.
  • Sie müssen bei der Anmeldung schriftlich mitteilen, ob Sie die einschlägige berufliche Tätigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Schuljahr ableisten und die fachschulische Ausbildung hierfür nach dem ersten Schuljahr unterbrechen; Voraussetzung hierfür ist, dass sie das erste Schuljahr bestanden haben und damit die Erlaubnis zum Vorrücken in das zweite Schuljahr erhalten haben.
  • Nach der Unterbrechung wird die Ausbildung an der Fachschule mit dem zweiten Schuljahr fortgesetzt.
  • Die Ableistung der erforderlichen einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr muss zur Aufnahme in das zweite Schuljahr im Original oder in beglaubigter Abschrift nachgewiesen werden.
  • Die Noten aus dem ersten Jahr bleiben bestehen.

Variante 3 - "Berufspraxis nach dem zweiten Schuljahr":

  • Das Schulverhältnis wird in für die Absolvierung der einschlägigen beruflichen Tätigkeit am Ende des zweiten Schuljahres unterbrochen und im darauffolgenden Schuljahr zur Festsetzung der Jahresfortgangsnoten und zur Teilnahme an der Abschlussprüfung fortgesetzt.
  • Sie müssen bei der Anmeldung schriftlich mitteilen, dass sie die einschlägige berufliche Tätigkeit zwischen dem Ende des zweiten Schuljahres und dem Zeitpunkt der Festsetzung der Jahresfortgangsnoten im darauffolgenden Schuljahr zur Teilnahme an der Abschlussprüfung ableisten und die fachschulische Ausbildung hierfür am Ende des zweiten Schuljahrs unterbrechen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Prüfungsausschuss in der Lage ist, die Notenfestsetzung vor der Unterbrechung der Fachschulzeit vorzunehmen.
  • Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen, wenn die berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nicht im Original oder in beglaubigter Abschrift nachgewiesen wurde.
Aufstiegs-Bafög:
  • Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt, welche Auswirkungen die Unterbrechung auf den Bezug der Förderleistungen hat.

(aus KMBek. VII.3-BS9641.0-5/43/14 vom 30.04.2025)

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen:

  • Herunterladen

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Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit den geforderten Unterlagen per 
Post an die Fachschule. Verzichten Sie bitte aus Gründen der Nachhaltigkeit auf eine 
Bewerbungsmappe.

Zulassungberufe

Holztechnik

A

Ausbaufacharbeiter/in, Schwerpunkt: Zimmererarbeiten

 

B

Bodenleger/in

Bogenmacher/in

Bootbauer/in

Böttcher/in

 

D

Drechsler/in

 

F

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

 

G

Geigenbauer/in

 

H

Holzbearbeitungsmechaniker/in

Holzbildhauer/in

Holzblasinstrumentenmacher/in

Holzmechaniker/in

Holzspielzeugmacher/in

Holz- und Bautenschützer/in

 

K

Klavier- und Cembalobauer/in

 

O

Orgel- und Harmoniumbauer/in

 

P

Parkettleger/in

 

R

Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in

 

S

Schiffszimmerer/in

Schreiner/in / Tischler/in

 

T

Technische/r Modellbauer/in

Technische/r Produktdesigner/in

Technische/r Systemplaner/in

Technische/r Zeichner/in, Staatl. gepr. (BE, HH, MV)

Tischler/in / Schreiner/in

 

Z

Zimmerer/in

Zupfinstrumentenmacher/in

Bautechnik

A

Asphaltbauer/in

Ausbaufacharbeiter/in

 

B

Bauschlosser/in*

Baugeräteführer/in

Bauten- und Objektbeschichter/in

Baustoffprüfer/in

Bautechniker/in der Wasserwirtschaftsverwaltung

Bauwerksabdichter/in

Bauzeichner/in

Beton- und Stahlbetonbauer/in

Betonfertigteilbauer/in

Betonstein- und Terrazzohersteller/in

Betonwerker/in*

Brunnenbauer/in

 

D

Dachdecker/in

 

E

Estrichleger/in

 

F

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Feuerungs- und Schornsteinbauer/in

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in

 

G

Gerüstbauer/in

Gleisbauer/in

 

H

Hochbaufacharbeiter/in

 

I

Isolierer/in

Isolierfacharbeiter/in

 

K

Kachelofen- und Lüftungsbauer/in

Kanalbauer/in

 

M

Maurer/in

Metallbauer/in - Konstruktionstechnik

 

P

Planungstechniker/in

 

R

Rohrleitungsbauer/in

 

S

Schiffszimmerer/in

Stahlbauschlosser/in*

Steinmetz/in

Steinmetz und Steinbildhauer/in

Straßenbauer/in

Straßenbautechniker/in

Straßenwärter/in

Stukkateur/in

 

T

Techn. Systemplaner/in - Fachrichtung Stahlbau

Tiefbaufacharbeiter/in

Trockenbaumonteur/in

 

V

Vermessungstechniker/in

 

W

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in - Isoliermonteur/in

Wasserbauer/in

 

Z

Zimmerer/in

 

Alle mit * gekennzeichneten Berufe erfordern eine Sondergenehmigung der Regierung von Oberbayern.