Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Die arbeits- und berufspädagogische Qualifikation berechtigt Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einwandfreiem Leumund später Auszubildende in ihrem Beruf auszubilden. Wer optimal ausbilden will, muss selbst optimal darauf vorbereitet sein. Der einzig anerkannte Nachweis Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist derzeit die Prüfung nach AEVO. Die erfolgreich abgelegte Prüfung ist ein bundesweit anerkanntes Gütesiegel für Personal in der beruflichen Bildung.
Die Ausbildereignungsprüfung ist Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich eine Meisterprüfung im Handwerk anstreben, da u. a. auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für den Meisterbrief benötigt werden.


Ab dem ersten Schuljahr wird zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung, die im Mai vor der IHK abgelegt wird, ein dreistündiger wöchentlicher Zusatzunterricht angeboten. Dieser zusätzliche Unterricht geht als Wahlfach unter der Bezeichnung
"Berufs- & Arbeitspädagogik" ins Abschlusszeugnis ein.
Im Sinne der AEVO sollen Ausbilder über Kompetenzen zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung verfügen. Der Erwerb der Kompetenzen erfolgt durch das Erlernen pädagogischer, rechtlicher, organisatorischer, kommunikativer und methodischer Kenntnisse und Fertigkeiten.
Im Einzelnen gehören beispielhaft dazu:
- Verträge und Zeugnisse rechtlich einwandfrei formulieren
- Bewerbungs- und Beurteilungsgespräche sicher führen
- Kurzvorträge, Lehrgespräche, Moderation und andere Lehrmethoden kennen lernen
- Prüfungsvorbereitung durch verschiedene Lernerfolgskontrollen