Meister im Zimmerer-Handwerk

Für Schüler/-innen der Fachschule Rosenheim bietet das BTZ Rosenheim der Handwerkskammer Oberbayern einen Zimmermeisterlehrgang an. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Belegung der Fachrichtung Bautechnik.
Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zimmerer-Handwerk umfasst folgende selbstständige Prüfungsteile:
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Ablauf:
- Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Rosenheim - Bautechnik - wird als Teil II anerkannt.
- In zusätzlichen Kursen kann während der Ausbildungszeit der Teil I und der Teil IV der Meisterprüfung erworben werden.
- Teil III der Meisterprüfung schließt sich an die Ausbildung zum staatl. geprüften Techniker an.
- Das Zusatzangebot ist kostenpflichtig.
Berechtigungen nach bestandener Prüfung:
- Führen eines Meisterbetriebs mit Lehrlingsausbildung
- Kleine Bauvorlage gemäß Länderbauverordnung
Bei einer zu hohen Bewerberzahl können aus organisatorischen Gründen evtl. nicht alle Bewerber berücksichtigt werden.
