Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Die arbeits- und berufspädagogische Qualifikation berechtigt Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einwandfreiem Leumund später Auszubildende in ihrem Beruf auszubilden. Wer optimal ausbilden will, muss selbst optimal darauf vorbereitet sein. Der einzig anerkannte Nachweis Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist derzeit die Prüfung nach AEVO. Die erfolgreich abgelegte Prüfung ist ein bundesweit anerkanntes Gütesiegel für Personal in der beruflichen Bildung.

 

Die Ausbildereignungsprüfung ist Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich eine Meisterprüfung im Handwerk anstreben, da u. a. auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für den Meisterbrief benötigt werden.