Meisterbonus
" Der Meisterbonus beträgt 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. März 2019 festgestellt wurde und 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Zudem darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Aufgrund zwingend einzuhaltender verwaltungsrechtlicher Fristen kann es bei der Auszahlung des Meisterbonus im 1. Halbjahr 2023 jedoch zu Verzögerungen kommen."
(Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/ )
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt.