Fachhochschulreife

Der Erwerb der Fachhochschulreife über den beruflichen Bildungsweg setzt den mittleren Schulabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Schulabschlusses muss vor der Fachhochschulreifeprüfung erbracht werden.

Die Fachschulreife wird allen Schülerinnen und Schülern der Fachschule zuerkannt, welche die Vorrückungserlaubnis in das zweite Schuljahr erhalten haben.

Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife müssen von der Absolventen der Fachschule folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Mindestens ausreichende Noten in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft.
  • Ergänzend muss im Fach Mathematik eine zusätzliche schriftliche Prüfung abgelegt werden.